|
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Günther Beitzke 75
Er gehört noch zu den Professoren der Jurisprudenz, deren Lehrstuhlbeschreibungen eine Universalität nicht nur andeuten, sondern belegen, die von der jüngeren Professoren - Generation nicht mehr erreicht wird, vielleicht - die Gründe sind vielfältiger Art - nicht mehr erfüllt werden kann: Günther Beitzke.
Als einer der Klassiker des Familienrechts wird er beschrieben, aber das ist auf doppelte Weise unzureichend. Denn Beitzke hat sich zwar vor allem beim Familienrecht in Zusammenfassung und Wegweisung besonders eingeprägt (ein Lehrbuch mit über 24 Auflagen), aber er hat auch die vielfältigen Wandlungen auf diesem Gebiet kritisch begleitet, anregend und mahnend. Er hat das, was der Gesetzgeber (wohl erst seit heute) hastig und nach nicht immer 'schlichten' Gesichtspunkten ordnet, in ein System zu bringen gesucht. Zum zweiten reicht Beitzkes wissenschaftlicher Blick über das Familienrecht weit hinaus.
Sein Interesse erstreckt sich auf das Bürgerliche Recht insgesamt, auf das Handelsrecht im besonderen, es berührt auch das Arbeitsrecht, und über das Internationale Privatrecht führt es bis zum Völkerrecht. Auch der Rechtspolitik hat Beitzke seine Arbeitskraft gewidmet. In dem Bericht der vom Bundesminister der Justiz berufenen Eherechtskommission (damals, Ende der sechziger Jahre war Heinemann Minister) hat Beitzke die verfassungsrechtlichen Bezüge der jedenfalls konsequent geplanten, später in Form eines für die Anwendung schwierigen Kompromisses verwirklichten Eherechtsreform behandelt. Beitzke war auch Mitglied der Sachverständigenkommission des Internationalen Arbeitsamts. Er hat sich im Zusammenhang mit dem Internationalen Privatrecht mit einer Harmonisierung des Erbrechts befaßt.
Beitzke stammt aus Freiburg; von dort aus war ihm der Blick über die Grenzen in das auch in der Rechtsordnung benachbarte Ausland gegeben. In Lausanne (Schweiz) und in Graz (Österreich) ging er zur Schule. Berlin, München und Kiel waren die Studienorte; in Gießen habilitierte sich Beitzke im Jahre 1937 bei Rudolf Dietz. In Leipzig, an der trotz der Zeitläufte {Nazis, d.WM} noch immer führenden Juristenfakultät in Deutschland, begann Beitzke mit der akademischen Lehre; 1943 wurde er zum Ordinarius in Göttingen berufen, 1959 wechselte er nach Bonn. wo er bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1977 lehrte.
Dort gründete Beitzke das Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung; diesem Gebiet widmet er sich bis heute, er wird nicht müde, auch fernliegende Rechtssysteme zu erkennen: immer in dem Streben nach der Erfüllung des Rechts in seiner Einheit.
(fr.)
Dieser Artikel erschien 1984 in der Frankfurter Allgemeine Zeitung unter 'Personalien'.
|